Gesetzlich Versicherte

Besteht der Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenversicherung, können alle psychotherapeutischen Leistungen (Sprechstunden, die 

probatorischen Sitzungen, die psychologische Testdiagnostik, Kurzzeit-, Langzeittherapie, die Bezugspersonenstunden, etc.) im Rahmen der 

vertragspsychotherapeutischen Versorgung durch ihre Krankenkasse erfolgen. Hier benötige ich einmal pro Quartal die Versichertenkarte.