Privat Versicherte/Beihilfe
Als privat Versicherte sollten Sie zu Beginn mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang diese eine psychotherapeutische Behandlung
Ihres Kindes bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt.
Werden die Kosten übernommen, besteht nach Indikationsstellung die Möglichkeit, eine Psychotherapie zu beantragen.
Die Kosten für eine Psychotherapie bei begründeter Diagnose werden in der Regel von den privaten Versicherungen/den Beihilfestellen übernommen. Die Kosten der Psychotherapie bei privater Versicherung/Beihilfe richten sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Falle einer Behandlung stelle ich monatlich eine Rechnung an Sie, welche Sie bei Ihrer Versicherung
einreichen können und von dieser erstattet wird. Die mögliche Differenz zwischen meiner Rechnungssumme und der durch die Kasse erstatteten Summe tragen Sie selbst.